CO2ncept  
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Hintergrundinfo

 

Stichwort: Emissionshandel

 
2005 ist es soweit: Die EU-weite Einführung von CO2-Emissionsrechten wird umgesetzt. Die betroffenen Unternehmen müssen dann für ihre CO2-Emissionen entsprechende Berechtigungen nachweisen.
Für die Unternehmen ergeben sich neue Chancen und Risiken. Einige Antworten auf wichtige Fragestellungen für Unternehmen haben wir für Sie zusammengestellt:
Weitere wichtige Informationen finden Sie in unseren Downloads und in der Linksammlung.
 
 

Welche Unternehmen sind ab dem 1.1.2005 betroffen?

 
  • Verbrennungsanlagen mit einer berechneten Wärmenettozufuhr über 20 MW (ausgenommen Anlagen für die Verbrennung von gefährlichen oder Siedlungsabfällen)
  • Mineralölraffinerien
  • Kokereien
  • Röst- und Sinteranlagen für Metallerz (einschließlich Sulfiderz)
  • Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzbetriebe), einschließlich Stranggießen, mit einer Kapazität über 2,5 Tonnen pro Stunde
  • bestimmte Anlagen für die Herstellung von Zementklinker oder Kalk in Drehrohröfen
  • bestimmte Anlagen zur Herstellung von Glas oder Glasfasern
  • bestimmte Anlagen zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen durch Brennen (z.B. insbesondere Dachziegel, Ziegelsteine, feuerfeste Steine, Fliesen, Steinzeug oder Porzellan)
  • Industrienlagen zur Herstellung von Zellstoff aus Holz und anderen Faserstoffen
  • Industrienlagen für die Herstellung von Erzeugnissen aus Papier- und Pappe- mit einer Produktionskapazität über 20 Tonnen pro Tag
 
 

Wie wird der Emissionshandel administrativ umgesetzt?

 
  • Grundlage für die nationale Ausgestaltung des Emissionshandels bildet der "Nationale Allokationsplan". Damit werden den CO2-emittierenden Unternehmen nach noch nicht bestimmten Grundsätzen Emissionsrechte in der Stückelung von 1to CO2 zugewiesen.
  • Ab 2005 darf keine von der Richtlinie erfasste Anlage ohne entsprechende Emissionsrechte produzieren. Am Ende jedes Jahres müssen CO2-Emissionen dokumentiert und von einem zugelassenen Verifizierer zertifiziert werden.
  • Sind die Jahresemissionen nicht durch entsprechende Emissionsrechte gedeckt, müssen entsprechende Berechtigungen nachträglich erworben werden und es drohen empfindliche Sanktionen in Höhe von 40 bis 100 EUR je Tonne CO2.
  • Noch steht nicht fest, wie die administrativen Aufgaben auf bestehende Behörden, neue öffentliche Stellen oder private Organisationen verteilt werden sollen. co2ncept wird einen Vorschlag aus Sicht der Unternehmen erarbeiten und in den Entscheidungsprozess einbringen. Informationen zu der entsprechenden Arbeitsgruppe finden Sie hier.
 
 

Welche Optionen und Chancen bieten sich für die Unternehmen?

 
Über den Emissionshandel erhalten CO2-Emissionen einen Marktwert, der sich u.a. nach den Kosten zur Emissionsvermeidung richten wird. Jedes Unternehmen steht damit vor einer "Make or Buy"-Entscheidung. Ist für dieses Unternehmen wirtschaftlicher, selber Emissionen zu reduzieren oder zusätzliche Emissionsrechte zu erwerben?
Tipp 1
Wer kostengünstig Emissionen reduzieren kann, obwohl er selbst keinen Bedarf an zusätzlichen Emissionsrechten hat, sollte dennoch tätig werden. Über den Verkauf der freiwerdenden Emissionsrechte kann sich das Projekt als Investition lohnen. Zusätzlich lässt sich ein solches Vorgehen in der Öffentlichkeit positiv kommunizieren.

Tipp 2
Zwischen Produktionsanlagen innerhalb der EU kann ein Unternehmen Emissionsrechte frei zwischen den Anlagen verschieben. Werden beispielsweise durch Modernisierungsmaßnahmen an einem Werk Emissionsberechtigungen frei, können diese entweder am Markt verkauft oder für andere Anlagen genutzt werden.

Tipp 3
Auch über die Finanzierung von Projekten in Entwicklungsländern (sog. "Clean Development Mechanismus" / CDM) und in anderen industrialisierten Ländern (sog. Annex I - Staaten) (sog. "Joint Implementation" / JI) können handelbare Emissionsgutschriften gewonnen werden. Entsprechende Modernisierungsmaßnahmen zur Emissionsreduzierung sind in Entwicklungsländern in der Regel kostengünstiger durchzuführen als im Inland.
 
 

Welche Risiken ergeben sich?

 
  • Die zusätzlichen Kostenbelastungen innerhalb einiger Branchen können wachstumshemmende Einflüsse nehmen.
  • Es sind Wettbewerbsverzerrungen zu befürchten, da in den EU-Mitgliedsstaaten einzelne Branchen unterschiedlich behandelt werden können.
  • Bei der Investitionsplanung für den Ausbau von Produktionskapazitäten ist eine weitsichtige Emissionsrechte-Strategie erforderlich. Zukünftig benötigte Emissionsrechte müssen zu kostenoptimalen Konditionen beschafft werden. Wenn kurzfristig zusätzliche Emissionsrechte benötigt werden, wird dies erheblich kostenintensiver sein als über eine langfristig geplante Beschaffung.
  • Unternehmen drohen empfindliche Sanktionen in Höhe von 40 bis 100 Euro je Tonne CO2, wenn der Emissionsbedarf nicht im voraus durch entsprechende Rechte gedeckt ist.
 
 

Gibt es grundsätzliche Handlungsempfehlungen für Unternehmen?

 
  • Unternehmen müssen ihre CO2-Emissionen erfassen und von zugelassenen Verifizierern zertifizieren lassen. Diese sog. Emissionsinventare sind ausschlaggebend für die Zuweisung von Emissionsrechten.
  • Auch die seit 1990 durchgeführten Emissionsminderungsmaßnahmen sollten dokumentiert werden. Sie werden bei der Ermittlung des zugeteilten Emissionsvolumens berücksichtigt.
  • Die individuellen Emissionsminderungspotenziale sind zu ermitteln und die spezifischen Vermeidungskosten je Tonne CO2 zu bestimmen.
  • Unternehmen können schon heute beginnen, sich mit dem kommenden Handelssystem zu beschäftigen. Es können bereits in "Forward-Geschäften" Zertifikate für das Jahr 2008 erworben werden.
 
  Eine Initiative der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V.